FAIR oder ILLEGAL? Menschenrechte und Geschäftsmodelle

Ihr offizieller Partner Indiens der Confederation of Indian Industry & Bildungsrepräsentant vom indischen Sektor Skill Council: Für Sie vor Ort in Deutschland, für ganz Europa & UK!

MENSCHENRECHTE
Entwertung durch 
Selbstverpflichtung, Selbsterklärung und Informationsweitergabe!
 

 Geschäftsmodell von "Sozial-Unternehmen" der Integrationsdiensleister/Vermittlungsbranche! -
FAIRE ANWERBUNG der Branche nur unter dem Deckmantel von Menschenrechten?

Wertigkeits- und Verifizierungsproblem?

Viele Stakeholder der Branche veröffentlichen Selbstverpflichtungen, Verhaltenskodizes und Grundsatzerklärungen, in denen sie sich zu internationalen Menschenrechtsstandards bekennen. Solche Erklärungen erinnern an frühere Selbstverpflichtungen anderer Branchen, beispielsweise zur Bekämpfung von Kinderarbeit. Entscheidend ist jedoch nicht die Unterschrift auf dem Papier, sondern die nachweisbare Umsetzung in der täglichen Praxis.

Ein wesentlicher Bestandteil internationaler Menschenrechtsstandards, mit denen zahlreiche Marktteilnehmer werben, ist die transparente und leicht zugängliche Information der betroffenen Zielgruppen. Betrachtet man jedoch die Internetauftritte und Social-Media-Kanäle vieler Integrationsdienstleister und Vermittlungsunternehmen, finden sich häufig keine konkreten Nachweise dafür, dass potenzielle ausländische Fachkräfte umfassend, verständlich und jederzeit zugänglich über ihre Rechte, Risiken und Schutzmöglichkeiten informiert werden. Dadurch entsteht der Eindruck, dass entsprechende Selbstverpflichtungen vielfach eher bürokratische Lippenbekenntnisse zu Menschenrechten als gelebte Praxis darstellen.

Gerade an diesem Punkt lässt sich erkennen, welche Marktteilnehmer den Schutz von Menschenrechten tatsächlich in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Die kostenfreie Bereitstellung fachlich fundierter und neutraler Informationen – beispielsweise über www.skills4companies.com – schafft Transparenz und ermöglicht ausländischen Fachkräften eine unabhängige Informationsbeschaffung. Aus diesem Grund stellt die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Informationsvermittlung ein wesentliches Prüfkriterium von FairTOP3 dar. Denn weshalb sollte eine ausländische Fachkraft ausschließlich den Informationen einer privaten Vermittlungsagentur vertrauen müssen, wenn unabhängige und verifizierte Informationen verfügbar sein können?

In der internationalen Fachkräftevermittlung ist seit Jahren bekannt, dass in einzelnen Herkunftsländern teilweise erhebliche illegale Zahlungen für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes verlangt werden. Nach verschiedenen Berichten können diese bis zu 20.000 Euro betragen und werden häufig durch Kredite oder private Darlehen finanziert. Der wirtschaftliche und soziale Druck auf die Betroffenen ist oftmals so groß, dass allgemeine Informationsangebote oder bloße Selbstverpflichtungen der beteiligten Organisationen allein kaum geeignet erscheinen, solche Praktiken wirksam zu verhindern.

Hinzu kommt ein möglicher struktureller Interessenkonflikt innerhalb der Integrationsbranche. Da die Einnahmemöglichkeiten aus der eigentlichen Rekrutierung durch das Employer-Pays-Prinzip begrenzt sind, können wirtschaftliche Anreize entstehen, verstärkt ergänzende Integrations- und Betreuungsdienstleistungen anzubieten. Dies wirft die Frage auf, ob bei der Anwerbung teilweise Zielgruppen bevorzugt werden, bei denen ein besonders hoher Integrations- und Unterstützungsbedarf erwartet wird und sich dadurch zusätzliche Dienstleistungen vermarkten lassen.

Demgegenüber zeigt die Praxis, dass viele internationale Fachkräfte Verwaltungs- und Integrationsprozesse eigenständig bewältigen können. Tausende indische IT-Fachkräfte, internationale Studierende, Inhaber einer Chancenkarte sowie Berufskraftfahrer organisieren mit Hilfe öffentlich zugänglicher Informationen und Leitfäden – beispielsweise über www.skills4companies.com – eigenständig Behördengänge wie die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Verfahren bei den Ausländerbehörden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb ausländische Fachkräfte im Marketing häufig als hochqualifizierte „Top-Talente“ dargestellt werden, gleichzeitig jedoch der Eindruck vermittelt wird, sie seien ohne umfassende Begleitung nicht in der Lage, alltägliche Aufgaben wie die Anreise vom Flughafen, die Orientierung am Wohnort oder Standardvorgänge bei Behörden selbstständig zu bewältigen. Dieselben Personen haben in ihren Herkunftsländern bereits eigenverantwortlich komplexe Verwaltungsverfahren, beispielsweise zur Beantragung eines Reisepasses, eines Führerscheins oder zur Anmeldung ihrer Kinder, erfolgreich durchgeführt.

Unternehmen können daher genau erkennen, welche Vermittlungsagenturen und Integrationsdienstleister den Schwerpunkt ihrer Kommunikation auf bürokratische Hürden und vermeintliche Abhängigkeiten legen und welche stattdessen auf Transparenz, Eigenverantwortung, Befähigung und den langfristigen beruflichen Erfolg der Fachkräfte setzen. Nachhaltige Integration entsteht nicht durch die Schaffung dauerhafter Abhängigkeiten, sondern durch die Stärkung der Selbstständigkeit und Handlungskompetenz der Menschen.

Eine solche Darstellung ausländischer Fachkräfte kann als Entmündigung wahrgenommen werden und birgt zugleich Risiken für die betriebliche Integration. Werden für ausländische Fachkräfte umfangreiche Zusatzleistungen finanziert, die anderen Beschäftigten nicht zur Verfügung stehen, kann dies innerhalb der Stammbelegschaft als finanzielle Ungleichbehandlung empfunden werden. Gleichzeitig entstehen durch Sprachbarrieren und den zusätzlichen Einarbeitungsaufwand weitere Belastungen für bestehende Teams. Hierdurch kann wiederum ein zusätzlicher Bedarf an Integrations-, Beratungs- und Teambuilding-Dienstleistungen entstehen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, ob bestehende Geschäftsmodelle teilweise wirtschaftliche Anreize schaffen, einen möglichst hohen Integrations- und Betreuungsbedarf aufrechtzuerhalten oder sogar auszubauen, anstatt die Eigenständigkeit der ausländischen Fachkräfte von Beginn an konsequent zu fördern.

 Geschäftsmodell von "Sozial-Unternehmen" der Integrationsdiensleister/Vermittlungsbranche! -
Davon träumen illegale Schleuser nur!

Das Geschäftsmodell mit Milliarden Euro legalen Gewinnen 
plus zusätzlich illegalen Gewinn und organisierter Kriminalität!

Illegale Schleuser verfügen nur über begrenzte Kapazitäten und wählen ihre Kunden nach unterschiedlichen Kriterien aus, vielleicht nach Fluchtgründen oder doch nur nach der Höhe der maximal erzielbaren illegalen Einnahmen. Demgegenüber wirbt Europa gezielt in Ländern um Fachkräfte, in denen ein Überangebot an jungen Arbeitskräften besteht und keine soziale Sicherungssysteme gibt und nutzt die Zukunftsängste.

Für viele Menschen bedeutet ein Arbeitsvertrag in Deutschland die Aussicht auf ein dauerhaft Zukunft und ein besseres Leben. Diese Zukunftsperspektive kann dazu führen, dass Betroffene bereit sind, erhebliche finanzielle Risiken einzugehen. In der Branche wird seit Jahren berichtet, dass für einen kostenlosen Studienplatz in Deutschland teilweise bis zu 10.000 Euro und für die Vermittlung eines Arbeitsvertrags sogar bis zu 20.000 Euro an illegale Vermittler oder Zwischenpersonen gezahlt werden. Die Hoffnung auf ein dauerhaftes Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Deutschland kann dabei einen höheren finanziellen Anreiz schaffen als eine einmalige illegale Schleusung für die organisierte Kriminalität im Ausland, oder?

1. Mögliche Gewinnerzielung durch intransparente Rekrutierungsstrukturen

Ein denkbares Geschäftsmodell besteht darin, dass eine Sprachschule im Herkunftsland offiziell erklärt, keine Gebühren für die Arbeitsvermittlung oder Rekrutierung zu verlangen und sich zu internationalen Menschenrechtsstandards bekennt. Gleichzeitig könnte die Vorauswahl der Bewerber außerhalb der eigentlichen Sprachschule durch inoffizielle Vermittler oder lokale Netzwerke erfolgen. Wird dort für eine Empfehlung ein hoher Geldbetrag verlangt, fließt diese Zahlung nicht an die Sprachschule selbst, sondern an Dritte, die dann vielleicht geteilt werden. Formal bleibt die Selbstverpflichtung der ausländischen Sprachschule bestehen, während dennoch erhebliche illegale Zahlungen im Rekrutierungsprozess stattfinden können. Solche Konstellationen werfen die Frage auf, ob Selbstverpflichtungen allein ausreichend sind oder ob der gesamte Rekrutierungsprozess transparenter überprüft werden sollte.

2. Sprachkurse und Prüfungsgebühren

Ein weiterer Bereich betrifft die Kosten für Sprachkurse und Sprachprüfungen in einzelnen Herkunftsländern.

Teilweise werden dort Prüfungsgebühren und Kurskosten verlangt, die gemessen an den lokalen Einkommensverhältnissen außerordentlich hoch und sittendwidrig erscheinen. Gleichzeitig liegen die Lohn- und Betriebskosten in vielen Herkunftsländern deutlich unter dem deutschen Niveau. Daraus ergibt sich die Frage, weshalb Sprachkurse und Prüfungen teilweise ein Vielfaches dessen kosten, was aufgrund der lokalen Kostenstrukturen zu erwarten wäre.

Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die wirtschaftliche Dimension (Sehen Sie sich mal die nur die Prüfungskosten in Indien und in Deutschland im Vergleich an, wo Indien der Wert in Indien mit 10x zu berücksichtigen ist):

  • 20 Sprachschüler,
  • Kursgebühr von jeweils umgerechneten Währungsert in Deutschland von 10.000 Euro,
  • Gesamteinnahmen im deutschen Wert von 200.000 Euro innerhalb von sechs Monaten. Das ganze 2x im Jahr!

Dem gegenüber stehen häufig vergleichsweise geringe Personalkosten, da Lehrkräfte teilweise selbst lediglich über Sprachkenntnisse auf B2- oder C1-Niveau verfügen und zu den ortsüblichen Löhnen beschäftigt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob in einzelnen Märkten außergewöhnlich hohe Gewinnmargen erzielt werden und ob diese mit den Zielen einer fairen und menschenrechtskonformen Fachkräftegewinnung vereinbar sind.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Unternehmen verlagern zahlreiche Dienstleistungen in Länder wie Indien, weil die Lohn- und Betriebskosten dort erheblich niedriger sind als in Deutschland. Überträgt man diesen wirtschaftlichen Maßstab auf Sprachkurse, müssten auch Sprachunterricht und Prüfungen deutlich günstiger angeboten werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der verlangten Gebühren.

Angesichts der Tatsache, dass sich weltweit Hunderttausende Menschen in Sprachkursen zur Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme in Deutschland befinden, gewinnt die Frage nach einem wirksamen Schutz vor finanzieller Ausbeutung im Bereich der Sprachqualifizierung zusätzlich an Bedeutung.

3. Integrationsdienstleistungen nach der Einreise

Nach der Einreise entstehen weitere Geschäftsfelder, beispielsweise durch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Visumverfahren, Berufsanerkennung, Behördengängen, Wohnraumsuche oder der Abholung vom Flughafen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche dieser Leistungen tatsächlich erforderlich sind und welche Aufgaben ausländische Fachkräfte – unterstützt durch verständliche Informationen – eigenständig erledigen könnten. Funktiniert bei ausländischen Studenten und Chancen-Karte-Inhaber reibungslos, sowie bei den zehntausenden IT-Fachkräften aus Indien.

4. Vertikale Geschäftsmodelle am Beispiel privater Pflegeschulen

Ein weiteres mögliches Geschäftsmodell besteht darin, Rekrutierung, Sprachqualifizierung und Ausbildung miteinander zu verbinden.

Betreibt ein Unternehmen neben der Rekrutierung zugleich eine private Pflegeschule in Deutschland, entstehen Einnahmen sowohl aus der Vermittlung als auch aus der Ausbildung. Werden ausländische Pflegekräfte bereits mit vergleichsweise geringen Sprachkenntnissen aufgenommen, kann sich die Ausbildungsdauer verlängern, da Fachunterricht und Spracherwerb gleichzeitig stattfinden müssen. Dies kann zusätzliche Einnahmen für die Bildungseinrichtung generieren.

Verfügt der Betreiber darüber hinaus über eigene Schulgebäude, fließen die laufenden Mieteinnahmen langfristig in die Refinanzierung der Immobilieninvestitionen. Dadurch entstehen wirtschaftliche Synergieeffekte zwischen Rekrutierung, Sprachqualifizierung, Ausbildung und Immobiliennutzung. Ihnen gehört dann nach ca. 20 Jahren das Gebäude im Wert von Millionen, weil es sicher abbezahlt wurde!

Diese Beispiele verdeutlichen, dass im Bereich der internationalen Fachkräftegewinnung teilweise erhebliche wirtschaftliche Interessen bestehen können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Branche in jedem Fall vorrangig soziale und menschenrechtliche Ziele verfolgt oder ob wirtschaftliche Gewinnerzielungsinteressen in einzelnen Geschäftsmodellen eine weitaus größere bedeutende Rolle spielen.

FAZIT:

Es gibt kein Geschäftsfeld in der Welt unter dem Deckmantel des sozialen Unternehmens und Chancengeber, so viel Geld zu verdienen und das mit ungelernten Hintergrund. 

 

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